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Technische Realisierung des Immobilienkaufs

  1. Der Käufer wählt von unserer Webseite (aufgrund der dort dargestellten ca. 10 Fotos und der dort angegebenen technischen Parameter und des angebotenen Kaufpreises) aus, welche Immobilie ihn interessiert – SURFEN AUF UNSERER WEBSEITE IST KOSTENLOS

  2. Wenn der Käufer darum bittet, schicken wir ihm per Mail eine die Immobilie ausführlich vorstellende Videoaufnahme, bzw. wenn ihn ein Teil/Detail der Immobilie noch ausführlicher interessieren würde, schicken wir ihm eine weitere Aufnahme, oder wir können ihm auch eine Live-Übertragung (Skype usw) übertragen – DAS IST AUCH KOSTNLOS

  3. Wenn Sie auf unserer Website keine passende Immobilie gefunden haben, gerne helfen wir Ihnen, die richtige Immobilie für Ihre Ideen zu finden – DAS IST AUCH KOSTENLOS. Auf Ihren Wunsch wirken wir auch zum Kauf der gefundenen Immobilie gegen eine Provision mit.

  4. Wenn der Käufer sich entschieden hat, dass er die Immobilie kauft und wir uns auch auf den Kaufpreis usw. geeinigt haben, dann schicken wir ihm einen deutschsprachigen Kaufvertragsentwurf zum Durchstudieren – DAS IST AUCH KOSTENLOS. Wenn Sie nach Ungarn reisen möchten, gerne helfen wir Ihnen auf Anfrage bei der Organisation der Reise.

  5. Wenn der Käufer die Bedingungen des Kaufvertrags akzeptiert, dann schicken wir ihm alle zum Kauf nötigen Unterlagen (Kaufvertrag in Deutsch und Ungarisch und sonstige nötige Unterlagen, wie z.B. die zur Überschreibung der öffentlichen Werke auf den Namen des Käufers nötigen Ummeldungsformulare).

  6. Diese Unterlagen kann der Käufer auch zu Hause unterschreiben, aber in diesem Fall ruft der ungarische Rechtsanwalt via Internet (Skype usw.) den Käufer an und er macht eine ca. eine einminütige Videoaufnahme, aufgenommen die Unterzeichnung des Kaufvertrags durch den Käufer, oder der Käufer unterzeichnet eine Ausfertigung des deutschsprachigen Kaufvertrags vor einem dortigen/heimischen öffentlichen Notar (die anderen Unterlagen unterzeichnet er zu Hause).

  7. Der Käufer schickt die unterzeichneten Unterlagen als eingeschriebene Postsendung an den ungarischen Rechtsanwalt und überweist den Kaufpreis der Immobilie und das Honorar des ungarischen Rechtsanwalts und die Eintragungsgebühr beim Grundbuchamt auf das Treuhandkonto des ungarischen Rechtsanwalts.

  8. Der ungarische Rechtsanwalt lässt nach dem Erhalt der Unterlagen und Eingang des Geldes des Käufers (worüber der ungarische Rechtsanwalt die Vertragsparteien per Mail/Telefon informiert) den Verkäufer die Unterlagen unterzeichnen und reicht den Kaufvertrag beim Grundbuchamt ein (darüber informiert er die Vertragsparteien per Mail/Telefon) und er scannt die Unterlagen ein und schickt sie per Mail an den Käufer, gleichzeitig auch per Post je ein originales Exemplar –  ES WERDEN KEINE POSTKOSTEN AUFGERECHNET

  9. Wenn der Käufer die gekaufte Immobilie nicht selber benutzen/nutzen möchte, schicken wir ihm die Preisliste unseres mit Pflege/Aufsicht sich beschäftigenden professionellen Partners, von der der Käufer optional die von ihm beanspruchten Dienstleistungen (fallweise oder regelmäßig) auswählen kann.

  10. Nachdem das Grundbuchamt das Eigentumsrecht des Käufers im Grundbuchregister eingetragen hat, schickt der ungarische Rechtsanwalt den Vertragsparteien den Eintragungsbeschluss des Grundbuchamtes sowohl per Mail als auch per Post und bezahlt dem Verkäufer den Kaufpreis der Immobilie – ES WERDEN KEINE PORTOKOSTEN AUFGERECHNET, BZW. DIE KOSTEN DER BANKÜBERWEISUNG DES KAUFPREISES WERDEN VON DEM KÄUFER GETRAGEN

  11. Der ungarische Rechtsanwalt meldet/meldet um bei den öffentlichen Werken (Wasser, Strom, Gas, Müllabfuhr, örtliches Bürgermeisteramt), dass der neue Eigentümer der Immobilie der Käufer wurde. Wenn der Käufer für die Immobilie eine Versicherung abschließen möchte, (ist nicht verbindlich aber empfehlenswert), besorgt und schickt der ungarische Rechtsanwalt ohne Honorar in deutscher Sprache das diesbezügliche Angebot der ALLIANZ HUNGÁRIA VersicherungsAG (es ist ein kostenloses Angebot und man muss es nicht annehmen).

  12. Die öffentlichen Werke der Immobilie schicken in ca. 2-3 Wochen nach der Ummeldung für den Käufer (aber an die Adresse der gekauften Immobilie) die auf die Dienstleistung sich beziehenden Verträge (in 2-facher Ausfertigung), von dem der Käufer einen unterzeichnen und per Post an den gegebenen Versorger zurückschicken muss. Wenn der Käufer bei der Ummeldung die Möglichkeit gewählt hat, dass er in der Zukunft die Rechnungen per Scheck auf der Post einzahlen möchte (solche Schecks kann man nur auf Postämtern in Ungarn einzahlen), dann schicken die Versorger die Rechnungen und die Einzahlungsschecks monatlich/vierteljährlich an die Adresse der Immobilie (oder an eine von dem Käufer angegebene andere ungarische Adresse). Wenn der Käufer bei der Ummeldung die Möglichkeit gewählt hat, dass der Käufer in Ungarn ein Forint-Bankkonto eröffnen wird (die Bank wird aber die heimische Steuerbehörde des Käufers darüber informieren!) und die Bank die Rechnungen automatisch abziehen wird, dann kann der Käufer bei der Eröffnung des Bankkontos noch nicht gleich einen solchen Auftrag geben, sondern erst dann, wenn der Käufer die neuen Verträge schon erhalten hat (in diesen Verträgen wird nämlich die Kundennummer bei dem gegebenen Versorger stehen). In diesem Fall muss der Käufer noch einmal zur Bank gehen und dort die Verträge vorzeigen, oder wenn der Käufer E-Bank-Möglichkeit beantragt/erhalten hat, kann der Käufer selber auf der Webseite der Bank einstellen, dass er in der Zukunft die Rechnungen per Bankeinzug zahlen möchte (die Bank wird darüber den gegebenen Versorger informieren).

  13. Der Käufer muss die 4 % Erwerbsteuer ca. 4 Monate nach dem Abschluss des Kaufvertrags binnen 30 Tagen gerechnet ab dem Erhalt des Zahlungsbefehls mit einer Banküberweisung bezahlen.